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| AdressenverifizierungPersonenüberprüfungFirmenüberprüfungFirmen InternationalDauerüberwachungWarum BonitätsauskünfteXML/HTML SchnittstellenOnline-BezahlsteuerungenArbeitsablaufSo funktioniert esFragen und AntwortenIhre Vorteile im BlickKosten und PreisePremiumpartnerAuftragspartnerVertragspartnerWir über unsDatenquellenInformationen anfordernKarriereFälle online einpflegen | |||||||
Zu dem Thema Bonitätsauskünfte gibt es einige Fragen, die es zu beantworten gilt. Bonität-Control geht näher auf diese Fragen ein und beantwortet sie gerne.Bonitätsauskünfte Firmenkunden Privatkunden ZahlungsverhaltenFragen und AntwortenDatenpool: Aus welchen Quellen stammen die Informationen über Unternehmen und Einzelpersonen? Gebündelte Adress- und Bonitätsauskünfte geben mehr SicherheitDie führenden Datenbanken Deutschlands und International wurden in einem einzigen Datenpool zusammengefasst.Das Ausmaß des dadurch entstandenen Datenpool ist vom Umfang, Qualität der Daten und Preis/Leistungsverhältnis einzigartig in Deutschland. Die Daten werden zu einer einzigen Auskunft zusammen gefasst. Daraus ergibt sich folgende Aufteilung: Adressverifizierung: 83,5 Millionen Daten der führenden Haushalts-, Umzugs-, Versandhandels-, und Inkassodatenbanken. Personenüberprüfung: 140 Millionen Daten der führenden Wirtschaftsauskunfteien, Schuldnerverzeichnissen (gerichtliche und aussergerichtliche Mahnverfahren), Inkassodatenbanken, Dienstleistungsunternehmen und Privatinsolvenzdatenbanken. Firmenkundenüberprüfung: Informationen zu 117 Millionen Unternehmen aus 200 Ländern. 3,5 Millionen permanent abrufbare, aktuelle Wirtschaftsinformationen zu deutschen Firmen. Davon 30.000 mit Bilanzen, 350.000 mit Negativmerkmalen und 180.000 Insolvenzberichten. Dies sind Daten der führenden Dienstleistungsunternehmen und Wirtschaftsauskunfteien mit Anschluss zu allen öffentlichen Registern, den führenden Insolvenzdatenbanken und Inkassodatenbanken (Verbund) und zusätzlichen Informationen zu Geschäftsberichten und eigenen Zahlungserfahrungen. Wer erhält über bonitaet-control.de Auskünfte? Grundsätzlich erhält Auskünfte, wer ein so genanntes "berechtigtes Interesse" nachweist. Somit z.B., wer ein geschäftliches Risiko innerhalb einer Geschäftsbeziehung eingeht. In der Regel ist dies bei Geschäftsleuten gegeben, die sich über andere Firmen oder über Privatkunden informieren, mit denen sie in Geschäftsbeziehungen treten wollen oder sich bereits befinden. Für Informationen über Einzelpersonen interessieren sich insbesondere Unternehmen, die Konsumentenkredite an Privatpersonen vergeben, wie der Versandhandel, die Telekommunikationsbranche, Leasingunternehmen oder Autovermieter. Dürfen Auskunfteien Daten über Personen sammeln, die dies nicht wollen? Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestimmt die Regeln für den Umgang mit Daten. Im Rahmen des BDSG muss die Auskunftei in jedem Fall das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen gegen die Interessen des Auftraggebers abwägen, der etwas über die Person wissen will. Gibt die Auskunftei nur richtige Informationen weiter, so sind in der Regel die schutzwürdigen Interessen gewahrt. Der Anfragende darf die Informationen aber nicht an Dritte weitergeben. Was sind die in der Auskunft genannten Negativmerkmale? Die Negativmerkmale bezeichnen Vorgänge, die das Zahlungsverhalten (Bonität) eines Unternehmens oder einer Privatperson widerspiegeln. Bei Unternehmen sind dies beispielsweise Insolvenz-, Inkasso- oder Mahnverfahren. Bei Privatpersonen gelten als Negativmerkmale beispielsweise Eidesstattliche Versicherungen, Haftanordnung, Privatkonkurse oder Inkassoverfahren. Was ist eine Konsumenten-Risikobewertung? Bei der Berechnung unserer Risikobewertung fließen nicht nur Negativmerkmale wie Haftanordnungen, Eidesstattliche Versicherungen, Insolvenzverfahren, titulierte Forderungen und Inkassoverfahren ein, sondern auch positive sowie negative Zahlungserfahrungen aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Bei der über bonitaet-control.de übermittelten Risikobewertung wird jedes vorliegende, personenbezogene Merkmal (Zahlungserfahrungen bzw. Negativmerkmale) auf einer einheitlichen Grundlage mit einem Ampelsystem bewertet. Jede Privatperson erhält damit eine Bewertung von entweder Rot, Gelb oder Grün. Darüber hinaus beeinflusst die Anzahl der gefundenen Datensätze die zurückgelieferte Bewertung entsprechend. Wenn zu einer Person mehrere Datensätze vorliegen, wird die Bewertung korrespondierend angepasst. Der Ergebnistext zur Risikobewertung liefert Ihnen außerdem einen Hinweis auf vorliegende Merkmale. |
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