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*Einzige Ausnahmen: Eine Arbeitsaufwandspauschale von 25 Euro wird berechnet, wenn: a) Sie uns anweisen einen Inkassofall einzustellen. b) Der Schuldner in seltenen Fällen die Inkassokosten nicht bezahlt. c) Wenn es zum gerichtlichen Mahnverfahren kommt, dann werden 17,90 pro Mahnbescheid berechnet. d) Wenn es dann zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte, dann fallen Gerichtskosten an, nach der gesetzlichen Gerichtskostentabelle. HIER ANMELDEN UND REGISTRIEREN |
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